Panne beim P-Konto durch Gesetzeslücke

Kunden kommen derzeit nicht an ihr Geld heran.

Aufgrund einer Gesetzeslücke sind zurzeit einige Inhaber des neuen Pfändungsschutzkontos ziemlich verärgert. Viele Bankkunden kommen nicht an ihr Geld heran, weil eine kleine und einfache Tatsache vergessen wurde.

Das P-Konto soll vor allem für Schuldner die Zahlungsfähigkeit ermöglichen. Jedem Betroffenen steht ein monatlicher Sockelfreibetrag von derzeit 985,15 Euro zur freien Verfügung. Dieser Betrag darf mindestens einen Monate lang nicht gepfändet werden. Guthaben, was über diesen Betrag hinaus geht, muss an die Gläubiger überwiesen werden. Und genau hier setzt der Fehler an. Bei der Formulierung des Gesetzestextes wurde nicht bedacht, dass beispielweise das Arbeitslosengeld ebenso wie manches Gehalt am Ende des Monates ausgezahlt wird. Obwohl dieser Betrag eigentlich für den kommenden Monat gilt, geht er in die Berechnung des laufenden Monates ein und steht somit dem Kontoinhaber (teilweise) nicht zur Verfügung, da der Freibetrag aufgrund von bereits vorhandenen Guthaben überschritten wird. Es darf und kann also gepfändet werden.

Zahlreichen Kunden wurde bereits eine Auszahlung am Geldautomaten etc. verweigert, was natürlich ärgerlich ist. Den Banken und Sparkassen aber sind die Hände gebunden. Sie müssen sich an die aktuelle Gesetzeslage halten. Jetzt kommt es auf das Bundesjustizministerium an, die das Problem erkannt und in die Bearbeitung genommen haben. Man suche derzeit eifrig nach einer für alle Seiten annehmbare Lösung.

verfasst am 10.08.2010.

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