Verbraucherzentralen kritisieren: Banken nutzen Beratungsprotokoll zum falschen Zweck
Beratungsprotokolle schützen nicht den Verbraucher sondern die Bank selbst.
Banken sind seit einiger Zeit dazu verpflichtet, Beratungsgespräche mit Kunden zu dokumentieren und ein Beratungsprotokoll anzufertigen. Ziel des Ganzen soll der Schutz der Verbraucher vor Falschberatung sein. Diesen Zweck erfüllen die Institute leider nur mangelhaft, wie die Verbraucherzentralen jetzt kritisieren.
So nutzen Banken die Protokolle vor allem zum Eigenschutz, indem mit Hilfe der Dokumentationen die eigenen Haftungsrisiken weitgehend minimiert werden. Zu diesem Ergebnis kommen die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Folge einer Untersuchung der 61 Beratungsprotokolle aus dem im August 2010 von Stiftung Warentest veröffentlichten Bankentest.
Ergebnisse
Die Auswertung der Protokolle ergab unter anderem, dass in 59 Fällen das Anlageziel des Kunden nicht vollständig erfasst sowie die Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzgeschäften unvollständig dokumentiert wurden. Keines der Dokumente wies Vollständigkeit bei der Erfassung der finanziellen Verhältnisse oder der Risikobereitschaft des Kunden auf. In 58 Fällen wurde die gegebene Anlageempfehlung unzureichend begründet. Zudem fehlten in allen Beratungsprotokollen Fakten in Bezug auf die Offenlegung der Bankenprovisionen.
Eines aber zeigte die Untersuchung der Verbraucherzentrale deutlich: In 49 Fällen nutzten die Banken die Protokolle zum Eigenschutz, indem sie Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung in die Dokumentation einschlossen.
Mitarbeit gefragt
Aus diesem Grund fordert die Verbraucherzentrale einen einheitlichen gesetzlichen Standard in Bezug auf Beratungsprotokolle, der den Schutz der Verbraucher in den Vordergrund stellt. Um die Methoden der Banken weiterhin im Blick zu haben, sammeln die Zentralen die Beratungsprotokolle und analysieren die Vorgehensweisen. Verbraucher können eigene Erfahrungen und Protokolle der zuständigen Zentrale zukommen lassen.
verfasst am 22.11.2010.
