« Zum Glossar

Bank

Der Begriff „Bank“ wird synonym für „Kreditinstitut“ verwendet und meint laut Kreditwesengesetz  (KWG) „Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“. Die Europäische Zentralbank (EZB) definiert Banken einfacher ausgedrückt als „Wirtschaftsbetriebe, die Dienstleistungen rund ums Geld erbringen.“

Die Bezeichnungen „Bank“ und „Bankier“ sind rechtlich geschützt (Bezeichnungsschutz), sodass man diese Begriffe in der Firma (Unternehmensname), als Zusatz zur Firma oder zur Bezeichnung des Geschäftszwecks nur unter den folgenden Voraussetzungen verwenden darf:

•    Kreditinstitute besitzen zum Geschäftsbetrieb eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

•    es handelt sich um inländische Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen

•    die Bezeichnung „Bank“ wurde bis zum Inkrafttreten des KWG bereits in der Firma geführt

Kostenlose Bestellberatung
Bei Fragen zu unseren Angeboten
(Mo-Fr von 08:00 - 16:00 Uhr)
Tel.: 0800-55 11 8801
Seite weiterempfehlen
Informieren Sie Ihre Freunde mit
einer FreeSMS über die Angebote
Aktuelles

Mit ec-Karte ins Ausland (Blog)
Seit Juli vergangenen Jahres haben einige Banken die Nutzung der ec-Karte im außereuropäischen Ausland beschränkt

Stellungnahme zum Girokonto für Jedermann (Blog)
Bereits vor einigen Tagen berichteten wir über die damals bevorstehende Tagung des Finanzausschusses zum Thema „Girokonto für jedermann“, in der verschiedene Vorlagen der Bundesregierung diskutiert wurden

Prämie auf Girokonto (Blog)
Mittlerweile bieten mehrere Banken für die Eröffnung eines Girokontos in ihrem Haus eine Prämie für Neukunden