Bank
Der Begriff „Bank“ wird synonym für „Kreditinstitut“ verwendet und meint laut Kreditwesengesetz (KWG) „Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“. Die Europäische Zentralbank (EZB) definiert Banken einfacher ausgedrückt als „Wirtschaftsbetriebe, die Dienstleistungen rund ums Geld erbringen.“
Die Bezeichnungen „Bank“ und „Bankier“ sind rechtlich geschützt (Bezeichnungsschutz), sodass man diese Begriffe in der Firma (Unternehmensname), als Zusatz zur Firma oder zur Bezeichnung des Geschäftszwecks nur unter den folgenden Voraussetzungen verwenden darf:
• Kreditinstitute besitzen zum Geschäftsbetrieb eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
• es handelt sich um inländische Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen
• die Bezeichnung „Bank“ wurde bis zum Inkrafttreten des KWG bereits in der Firma geführt
