Jahreszins
Der Jahreszins ist der Zinssatz für geliehenes Geld für den Zeitraum von einem Jahr (12 Monate). Das Jahr kann sich entweder auf ein Kalenderjahr (Januar bis Dezember) oder ein Jahr ab Geldverleihung (Starttag plus 12 Monate) beziehen. Üblich sind aber Kalenderjahre.
Gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) sind vor allem bei Krediten „(…) als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als „effektiver Jahreszins“ zu bezeichnen.“ Die Angabe erfolgt somit in Prozent und in der Regel mit dem Zusatz p.a. (lat. per anno = dt. pro Jahr). Auch bei Guthabenzinsen in Form eines Jahreszinssatzes erfolgt diese Zugabe unabhängig davon, wann es zur Zinsgutschrift kommt.
