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Lastschrift

Die Lastschrift ist eine Möglichkeit im bargeldlosen Zahlungsverkehr, Geldbeträge von einem Girokonto auf ein anderes zu übertragen. Als rechtliche Grundlage dient das Abkommen über den Lastschriftverkehr zwischen der Deutschen Bundesbank sowie dem …

… Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
… Bundesverband deutscher Banken e.V.,
… Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
… Verband deutscher Hypothekenbanken e.V. und dem
… Verband öffentlicher Banken e.V.

Im Rahmen einer Lastschrift wird vom Konto des Zahlungspflichtigen der festgelegte Betrag zugunsten des Kontos des Zahlungsempfängers eingezogen. Dabei unterscheidet man die folgenden beiden Auftragsvarianten:

1. Einzugsermächtigung
= schriftliche Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger zum Einzug der Lastschrift

•    Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden
•    erfolgten Kontobelastungen kann innerhalb einer 6-wöchigen Frist widersprochen werden

2. Abbuchungsauftrag
= schriftlicher Auftrag vom Zahlungspflichtigen an sein Kreditinstitut (Zahlstelle) zur Abbuchung des Lastschriftbetrages zugunsten des Zahlungsempfängers

•    Auftrag kann jederzeit widerrufen werden
•    erfolgten Kontobelastungen kann nicht widersprochen werden

Hierbei ist zu beachten, dass zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Kreditinstitut (erste Inkassostelle) eine „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen mittels Lastschriften“ (Inkassovereinbarung) getroffen wurde.

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