Quellensteuer
Eine Quellensteuer ist eine Abzugssteuer, die am Ort des Entstehens („an der Quelle“) des steuerpflichtigen Vorgangs direkt zum Abzug führt. Der Steuerabzug wird also sofort einbehalten und abgeführt.
Beispiel: Lohnsteuer
Die Lohnzahlung stellt den steuerpflichtigen Vorgang dar. Die Lohnsteuer wird als Quellensteuer sofort vom Bruttolohn durch den Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Somit wird die Lohnsteuer direkt an der Quelle erhoben.
